Hausordnung

Wir begrüßen Sie sehr herzlich im Deutschen Werkzeugmuseum (DWM) und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Haus.

Diese Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher sowie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DWM verbindlich. Sie gilt ebenso für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Firmen, die sich aufgrund einer Beauftragung im DWM aufhalten. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen Sie unsere Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an. Mit dem Kauf der Eintrittskarte erkennen Sie die Hausordnung an.


Eintritt und Führungen

  • Der Besuch der Ausstellungen des DWM ist gebührenpflichtig.
  • Die Eintrittsentgelte sowie Entgelte für Führungen und Veranstaltungen im DWM entnehmen Sie bitte der gültigen Entgeltordnung. Informationen hierzu erhalten Sie an der Kasse, den Bildschirmen im Foyer, dem Internetauftritt des DWM und bei unserem Kassenpersonal.


Öffnungszeiten

  • Dienstag bis Sonntag sowie feiertags: 10.00 Uhr – 17.00 Uhr
  • An folgenden Feiertagen hat das Museum geschlossen: Heiligabend, 25. Dezember, Silvester und Neujahr.
  • Die Öffnungszeiten der Museen sind unabhängig von den Büro- und Schließzeiten der Dienststellen der Stadtverwaltung Remscheid.


Garderobe

  • Wir bitten Sie, größere Taschen Schirme, Spazierstöcke sowie Mäntel, Jacken und Rucksäcke vor Betreten der Ausstellungsräume an der Garderobe abzugeben.
  • Die Mitnahme kleinerer Taschen in die Ausstellungsräume ist erlaubt, sofern sie in der Hand getragen werden. Im Zweifelsfall entscheidet das Aufsichtspersonal.
  • DWM übernehmen keine Haftung für Verlust oder Beschädigung der in den jeweiligen Garderoben deponierten Sachen sowie darin befindlicher Gegenstände inkl. Wertsachen aller Art.


Verhalten in den Ausstellungsräumen

  • Bitte verhalten Sie sich in den Ausstellungsräumen so, dass sich andere Besucherinnen und Besucher nicht behindert oder belästigt fühlen.
  • Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
  • Die Benutzung von Skateboards, Inline-Skates, City-Rollern u. ä. ist nicht gestattet. 
  • Bis auf Mitmachexperimente bitte Exponate nicht berühren.
  • Im Falle einer Beschädigung von Exponaten ist das Aufsichtspersonal berechtigt, die Personalien des Verursachers aufzunehmen.
  • Besucherinnen und Besucher haften für alle durch sie entstandenen Schäden.
  • Erziehungsberechtigte sowie Gruppenleiterinnen und -leiter sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich.
  • In den Ausstellungsräumen ist das Essen und Trinken nicht erlaubt.
  • Im ganzen Museum gilt ein generelles Rauchverbot. 
  • Tragbare Klappsitze stehen am Eingang zu den Ausstellungsräumen kostenlos zur Verfügung oder entsprechende Sitzmöglichkeiten befinden sich in den Räumen.
  • Mit den zur Verfügung gestellten Audioguides und Gruppenführungssystemen darf das Haus nicht verlassen werden.
  • Wird wiederholt gegen diese Hausordnung oder gegen Anweisungen des Personals verstoßen, kann ein weiterer Aufenthalt im Museum untersagt werden.
  • Die Beschäftigten des DRM und des DWM üben jeweils in ihrem gesamten Haus gegenüber den Besucherinnen und Besuchern das Hausrecht aus. Sie sind u.a. berechtigt, störende Personen des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen sowie andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen.


Film- und Fotoaufnahmen, Mobiltelefone und Audiogeräte

  • Das Fotografieren und Filmen in den Räumen der Dauerausstellung ist grundsätzlich nur für private Zwecke gestattet. Alle nicht ausschließlich privat genutzten Foto-, Film- und Tonaufnahmen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Museumsdirektion. Bei Zuwiderhandlungen bleiben Schadensersatzansprüche vorbehalten.
  • Das Telefonieren in den Ausstellungsräumen ist untersagt.
  • Der Betrieb von Audiogeräten zur Tonwiedergabe ist in den Museen untersagt, es sei denn, deren Einsatz ist schriftlich durch die Museumsleitung genehmigt worden.

TV-Aufzeichnungen / Pressefotos

  • Jede Besucherin und jeder Besucher erklärt sich durch den Kauf der Eintrittskarte unwiderruflich damit einverstanden, dass ggf. von ihr / ihm während oder im Zusammenhang mit ihrem Besuch im DRM und im DWM gemachte Fernsehaufzeichnungen sowie Film- und Fotoaufnahmen ohne Zahlung einer Vergütung insbesondere im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Museen verwendet werden dürfen. Dies gilt auch für die Einstellung von Film und Fotomaterial in den Internet-Auftritten des DRM und des DWM.


Tiere

  • Das Mitführen von Tieren ist im Museum untersagt, ausgenommen hiervon sind Behindertenbegleithunde.


Allgemeine Hinweise

  • Treppen, Durchgänge und Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen frei zu halten.
  • Der Konsum von Drogen ist auf dem gesamten Gelände des DRM/DWM untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist das Aufsichtspersonal berechtigt, ein sofortiges Hausverbot auszusprechen und einen Platzverweis zu erteilen.
  • Das Übernachten auf dem Gelände des DRM/DWM ist untersagt.
  • Die Besuchszeit endet um 17.00 Uhr; die Schließung beginnt um 16.50 Uhr.


Der Museumsdirektor